Die Gemeinde Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel.
Gemeinde - Wirtschaftskörper Die Gemeinde als ein “Wirtschaftskörper” ist Träger aller Rechte, die keine hoheitliche Befugnis zum Inhalt haben. Sie hat demnach alle jene Rechte, die auch anderen Rechtssubjekten zukommen.
BEGRIFF UND RECHTLICHE STELLUNG