Die Gemeinde
Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel.

 


Einheitsgemeinde
Alle Gemeinden des Landes sind rechtlich gleichgestellt; sie haben nach dem Bundes-Verfassungsgesetz grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten.
 

Katastralgemeinde
Die Katastralgemeinde ist zu Steuer- und Vermessungs-zwecken errichtet worden, die Gebietsgemeinde ist eine “Zusammenfassung von Ortsgemeinden zu Gebietsgemeinden”, die allerdings bisher nicht verwirklicht worden ist..

Existenzrecht der Gemeinde
Die Existenz der Gemeinde ist bundesverfassungs-
rechtlich gesichert, nicht aber die der einzelnen Gemeinden.

 
 


Abgabenausschreibung
Die Gemeinde hat das Recht, Abgaben auszuschreiben; es beinhaltet auch das Recht, diese Abgaben durch eigene Organe zu bemessen und einzuheben.
Gemeinde - juristische Person
Die Gemeinde ist eine sog. “juristische Person”, d.h. sie ist Rechtsperson und hat - mit Ausnahme der höchstpersönlichen Rechte (wie Familienrechte und Persönlichkeitsrechte) - die gleichen Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person.


Deliktsfähigkeit der Gemeinde
Aus der Tatsache, dass die Gemeinde nur durch ihre Organe (natürliche Personen) handeln kann, ergibt sich, dass die Gemeinde als juristische Person auch kein Delikt begehen kann.

Gemeinde - Wirtschaftskörper
Die Gemeinde als ein “Wirtschaftskörper” ist Träger aller Rechte, die keine hoheitliche Befugnis zum Inhalt haben. Sie hat demnach alle jene Rechte, die auch anderen Rechtssubjekten zukommen.


Ortsverwaltungsteile
Der Gemeinderat ist verpflichtet, den Verwaltungs-
sprengel des Gemeindegebietes in Ortsverwaltungsteile zu unterteilen (einzurichten), wenn dies zweckmäßig und im Interesse der im Ortsverwaltungsteil wohnhaften Gemeindemitglieder ist.


BEGRIFF UND RECHTLICHE STELLUNG