"Minderheitsmeinung" - Unter "abweichender Meinung" wird die Äußerung eines Gemeinderatsmitgliedes zu verstehen sein, die von dem den Beschluß tragenden Grundtenor - ganz gleich, ob der betreffende Gemeinderat für oder gegen den Beschluß gestimmt hat - abweicht. In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch das "überstimmte" Gemeinderatsmitglied die seiner Auffassung nicht adäquate Beschlußfassung mit dem Wortlaut seiner abweichenden Meinung dokumentiert sehen wollen. |
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