Der Dienstpostenplan
Der Dienstpostenplan enthält die Ermächtigung, bestimmte Dienstposten zu besetzen bzw. besetzt zu halten. Die Anzahl der Dienstposten im Dienstpostenplan muss im Hinblick auf die Dienstrechtsvorschriften spezialisiert festgesetzt werden, wobei auf die Merkmale Bedacht zu nehmen ist, die nach den Dienstrechtsvorschriften den Dienstposten, der besetzt werden soll, charakterisieren.



Dienstpostenplan für Gemeindebeamte
Der Gemeinderat hat einen besonderen Dienstpostenplan für Gemeindebeamte zu erstellen; in diesem ist unter Bedachtnahme auf den Umfang der Gemeindegeschäfte und die Zahl der Gemeindebediensteten die Zahl der erforderlichen Gemeindebeamten und deren dienstrechtliche Stellung festzusetzen; hiebei ist mindestens ein Dienstposten für einen Leiter des Gemeindeamtes vorzusehen.
Jede freie Stelle eines Gemeindebeamten muss ohne Verzug, spätestens jedoch binnen drei Monaten besetzt werden. Der besondere Dienstpostenplan für Gemeindebeamte bedarf im Hinblick auf den Aufwandersatz des Landes der Genehmigung der Landesregierung.