Konstituierende Sitzung des Gemeinderates
Die konstituierende Sitzung ist die erste nach erfolgter Wahl des Gemeinderates stattfindende Sitzung, in der der Gemeindevorstand zu wählen ist. Diese hat einzuberufen:
- der "vom Volk gewählte" Bürgermeister; dieser ist allerdings vorher vom Bezirkshauptmann anzugeloben;
- das an Jahren älteste Mitglied des neugewählten Gemeinderates, wenn der Bürgermeister erst vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen ist.
Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung ist Pflicht jedes Mitgliedes des Gemeinderates. Wenn es nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Vorstandswahl entfernt, ohne seine Abwesenheit oder seine Entfernung hinreichend zu rechtfertigen, ist es seines Mandates verlustig zu erklären.
Angelobung
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel auch die Angelobung der Mitglieder des Gemeinderates stattfinden.
Diese hat der Bürgermeister vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sowohl der der vom Gemeinderat als auch der "vom Volk gewählte " Bürgermeister vorher vom Bezirkshauptmann anzugelobt worden ist.
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