Entscheidung des Gemeinderates über Befangenheit
Ist es strittig, ob ein gewisser Umstand die Befangenheit eines Mitgliedes des Gemeinderates bewirkt, dann hat hierüber der Gemeinderat mit Beschluß zu entscheiden. An der Beratung und Beschlußfassung hierüber darf jedoch das betroffene Gemeinderatsmitglied nicht teilnehmen, weil dieser Verhandlungsgegenstand eine Sache ist, an der es selbst beteiligt ist.


Trotz Befangenheit Teilnahme an Beratung
Ein befangenes Mitglied darf bei der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend sein. Auf besonderen Beschluss des Gemeinderats können jedoch befangene Mitglieder des Gemeinderates der Beratung zwecks Erteilung von Auskünften beigezogen werden; in diesem Falle ist in ihrer Abwesenheit Beschluss zu fassen.