Freies Mandat

Jedes Mitglied des Gemeinderates ist bei der Ausübung seines Amtes frei und an keine Weisungen gebunden ("freies Mandat"), dh. es kann weder an einen Auftrag eines Wählers oder einer Partei rechtlich gebunden werden; es kann daher weder der Austritt noch der Ausschluß aus einer Partei, auf dessen Wahlvorschlag das betreffende Mitglied des Gemeinderates gewählt worden ist, oder die Auflösung oder das Verbot der betreffenden Partei zum Verlust des Mandates führen.