Allgemeines
Die Transparenz der kommunalen Verwaltung erschöpft sich nicht nur in der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen, sondern setzt sich fort in den Bestimmungen über die Verhandlungsschrift. Diese dienen nicht nur der Dokumentation des Verlaufes und des Inhaltes der Gemeinderatssitzungen (sie bilden die Grundlage für die Ausfertigung von Beschlüssen, Bescheiden etc.), sondern auch dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung, denn jedermann darf in die Verhandlungsschriften Einsicht nehmen. Verhandlungsschriften sind öffentliche Urkunden. Sie begründen den vollen Beweis dessen, was vom Schriftführer (amtlich) festgehalten wird. Der Beweis der Unrichtigkeit - sei es des bezeugten Umstandes, sei es der Beurkundung - ist zulässig. Ein Schriftführer, der wider besseres Wissen Verhandlungsschriften mit unwahrem Inhalt verfaßt, ist strafbar.