Die genehmigte Verhandlungsschrift
Die Folge der Genehmigung der Verhandlungsschrift ist, dass sie den Beweis für die Richtigkeit des Inhaltes und des Vorganges der Sitzungen des Gemeinderates gibt.

Die genehmigten Verhandlungsschriften sind im Gemeindearchiv aufzubewahren.

Nicht genehmigte Verhandlungsschriften haben zur Folge, dass nur die Mitglieder des Gemeinderats in diese Einsicht nehmen dürfen.