Ausschuss - Hilfsorgan des Gemeinderats
Die Ausschüsse sind keine selbständigen Organe der Gemeinde, sondern lediglich Hilfsorgane des Gemeinderates. Sie sind Kollegialorgane und fassen ihre Beschlüsse in Sitzungen. Sie treten hiezu nach Bedarf zusammen. Eine Verpflichtung, mindestens einmal in jedem Vierteljahr zusammenzutreten - wie dies für den Gemeinderat und den Gemeindevorstand vorgesehen ist - besteht nicht.

Die Ausschüsse bleiben bis zum Ende der Funktionsperiode des Gemeinderates bestehen, können jedoch vom Gemeinderat auch aufgelöst werden (ausgenommen der Prüfungsausschuß).