Aufgaben des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher hat den Bürgermeister bei seiner Amtsführung in jenen Angelegenheiten, die sich auf den Ortsverwaltungsteil beziehen, zu unterstützen. Er hat dem Bürgermeister über die kommunalen Erfordernisse des Ortsverwaltungsteils laufend zu berichten und ihm geeignet erscheinende Vorschläge zu erstatten.


Betrauung mit weiteren Aufgaben durch den Bürgermeister
Der Bürgermeister hat den Ortsvorsteher allgemein oder im Einzelfall mit der Besorgung von sich auf den Ortsverwaltungsteil beziehenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde zu betrauen, wofür insbesondere eigenständige kulturelle Initiativen der im Ortsverwaltungsteil wohnhaften Gemeindemitglieder und sonstige Erfordernisse der örtlichen Gemeinschaft, wie Straßen, Ortsbildgestaltung, Umweltschutzmaßnahmen und dergleichen in Betracht kommen.