Die Verwaltung der Verkehrsflächen erfolgt in Form der Privatwirtschaftsverwaltung, sofern nicht durch Gesetz behördliche Aufgaben festgelegt werden .

Unter dem Begriff "Verkehrsflächen der Gemeinden" sind jene öffentlichen Wege und Straßen zu verstehen, die in ihrer Verkehrsbedeutung überwiegend auf den lokalen Verkehr - wenn auch nicht auf das Gemeindegebiet allein - beschränkt sind.
Das Eigentum an der Grundfläche ist rechtlich nicht von Bedeutung.