?INTERESSENVERTRETUNG

Die im Burgenland bestehenden Interessensvertretungen für die Gemeinden (Gemeindevertreterverbände), die mindestens 5 % der Gemeinderatsmitglieder aller Gemeinden des Landes Burgenland erfassen oder in zumindest 10 % der burgenländischen Gemeinden im Gemeinderat vertreten sind, sind berufen, die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Land zu vertreten. Diese Interessensvertretungen der Gemeinden sind vor der Erlassung von Landesgesetzen und Verordnungen der Landesregierung, die allgemeine Gemeindeinteressen berühren, zu hören.

Das Anhörungsrecht der Interessenvertretungen der Gemeinde soll der Vorbeugung der Verletzung der Selbstverwaltungsrechte der Gemeinde dienen. Das Anhörungsrecht kann wohl nur dann wirksam sein, wenn es sich auf alle Gesetzes- und Verordnungsentwürfe (durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden) erstreckt, gleichgültig, ob im Entwurf allenfalls ein eigener oder übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde oder überhaupt kein Aufgabenbereich der Ge­meinde normiert ist, da gerade die mangelnde Zuordnung einer An­gelegenheit zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ihr Selbstverwaltungsrecht verletzen könnte.
Es bestehen derzeit im Burgenland als Interessenvertretungen der Gemeinde der "Sozialdemokratische Gemeindevertreterverband", der "Burgenländische Gemeindebund" sowie der „Österreichische Städtebund - Landesgruppe Burgenland“.