BUNDESABGABENORDNUNG



Mit 1. Jänner 2014 wird für jedes Bundesland ein Verwaltungsgericht weingerichtet (die unabhängigen Verwaltungssenate hören zu bestehen auf). Der administrative Instanzenzug (der derzeit in der staatlichen Verwaltung in der Regel bis zum zuständigen obersten Organ des jeweiligen Vollzugsbereiches geht, wird abgeschafft; es wird nur noch eine einzige Verwaltungssinstanz geben, gegen deren Bescheide die Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden kann; allerdings gibt es eine einzige Ausnahme: in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde bleibt der zweistufige Instanzenzug vom Bürgermeister an den Gemeinderat bestehen. Gegen den Bescheid des Gemeinderates kann - an Stelle der Vorstellung - die Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden.
Die BAO wurde nunmehr an diese verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst, insbesondere hinsichtlich des Rechtsmittelverfahrens. Besonders hinzuweisen ist auf die Normierung der Ausnahme von zwingenden Beschwerdevorentscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde in jenen Fällen, in denen - wie etwa im Burgenland - der zweitinstanzliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist. Besonders zu beachten sind auch bestimmte im Berufungsverfahren nicht anwendbare Bestimmungen.

Diese neue Rechtslage wird - mit den Erläuterungen zur Regierungsvorlage - in der Form dargestellt, dass jene mehr als 130 Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - die vom Inhalt her gesehen für Landes- und Gemeindeabgaben nicht anwendbar sind - durch Interpunktionen ersetzt werden, sodass sich ein konsistenter, für die Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden relevanter Gesetzestext ergibt. Dergestalt braucht der Benutzer nicht zu prüfen, welche Bestimmung jeweils für die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden gilt.

Die Erläuternden Bemerkungen zur jeweiligen Regierungsvorlage sind kursiv gedruckt und sprachlich sowie grammatikalisch entsprechend dem inzwischen eingetretenen Gesetzescharakter (der RV) angepasst worden. Hiebei wurden nur jene Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage angeführt, die das Verfahren der Landes- bzw. Gemeindeabgaben betreffen.

Die Broschüre - die vom Betreiber dieser WebSite, Dr. Schuszter, bearbeitet worden ist - wird mit dem Stand vom 1. Jänner 2014 ausgeliefert.

Eigenverlag / br. 14 x 20 cm / 180 Seiten / 20 € (zuzgl. Versandkosten)

Bestellungen unter E-Mail: dr.schuszter@bkf.at