Die wiederverlautbarte Fassung des Abs. 3 erster Satz er?gibt sich aus Art. I Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 55/1992. Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Zu Art. I Z 1 (§ 11 Abs. 3): Im Hinblick auf die Verankerung der Bürgermeister-Direktwahl soll klargestellt wer?den, daß nach Gebietsänderungen innerhalb von sechs Monaten nicht nur die Ge?meinderatswahl sondern auch die Bürgermeisterwahl auszuschreiben ist. |
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