Die Mandatsausübung umfasst - ungeachtet der im § 40 enthaltenen Rechte der Mitglieder des Gemeinderates - u.a. folgende Tätigkeiten:
  • Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen (einschließlich der Abstimmungen) und zwar während der gesamten Dauer der Sitzung
  • Teilnahme der Gemeindevorstandsmitglieder an den Sitzungen des Gemeindevorstandes
  • Vertretung des Bürgermeisters durch ein Gemeindevorstandsmitglied (im Falle der Delegation)
  • Verlangen auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung (§ 36)
  • Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse
  • Ausübung der Funktion eines Schriftführers (falls er vom Gemeinderat hiezu bestellt wird)
  • Unterfertigung der Verhandlungsschrift
  • Mitunterfertigung einer Urkunde