Die Mandatsausübung umfasst - ungeachtet der im § 40 enthaltenen Rechte der Mitglieder des Gemeinderates - u.a. folgende Tätigkeiten:
- Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen (einschließlich der Abstimmungen) und zwar während der gesamten Dauer der Sitzung
- Teilnahme der Gemeindevorstandsmitglieder an den Sitzungen des Gemeindevorstandes
- Vertretung des Bürgermeisters durch ein Gemeindevorstandsmitglied (im Falle der Delegation)
- Verlangen auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung (§ 36)
- Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse
- Ausübung der Funktion eines Schriftführers (falls er vom Gemeinderat hiezu bestellt wird)
- Unterfertigung der Verhandlungsschrift
- Mitunterfertigung einer Urkunde