Es sind dies folgende Bestimmungen:
- Enden des Mandates des einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates (§§ 85, 86), und zwar durch
- Ableben
- Ablauf der Funktionsperiode (§ 16 GemO)
- Verzicht auf ein bereits angenommenes Amt bzw. Mandat.
- Amtsverlust eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes (§ 88)
- Amtsverlust des Bürgermeisters (§ 89)
- Neubesetzung frei gewordener Ämter (§ 90)
- Ersatzmitglieder (§ 91)