Es sind dies folgende Bestimmungen:
  • Enden des Mandates des einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates (§§ 85, 86), und zwar durch
    • Ableben
    • Ablauf der Funktionsperiode (§ 16 GemO)
    • Verzicht auf ein bereits angenommenes Amt bzw. Mandat.
  • Amtsverlust eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes (§ 88)
  • Amtsverlust des Bürgermeisters (§ 89)
  • Neubesetzung frei gewordener Ämter (§ 90)
  • Ersatzmitglieder (§ 91)