Im Hinblick darauf, dass die Satzung der zu errichtenden Verwaltungsgemeinschaft durch die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden zu beschliessen ist und diese Satzung gleichsam den „Vertragsinhalt“ darstellt, wird sich der Begriff „übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse“ auf die inhaltliche Übereinstimmung beziehen müssen.
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