Unter den Begriff "Geschäftsführung" (wohl gleichbedeutend mit "Amtsführung") fällt die Gesamtheit der Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (Privatwirtschaftsverwaltung und Hoheitsverwaltung); er umfasst nicht nur ein "Handeln", sondern auch ein "Unterlassen". Darunter fällt auch die Verantwortlichkeit für die Betrauung ungeeigneter (unfähiger) Personen mit Amtsgeschäften.