Die Wendung „die Sache“ bezieht sich auf eine bestimmte Angelegenheit, die zum Nachteil der Gemeinde reichen könnte (wenngleich der Satzteil „ohne Nachteil für die Sache“ - als selbständiger Tatbestand formuliert - seine Beziehung auf die „Gefahr eines Schadens . . . . für die Gemeinde“ erst durch den mit dem Wort „oder“ getrennten Satzteil erhält). |
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