Der Ortsvorsteher ist ein Hilfsorgan des Bürgermeisters, das seinen Weisungen unterworfen ist. Er hat dem Bürgermeister über die kommunalen Erfordernisse des Ortsverwaltungsteiles laufend zu berichten und entsprechende Vorschläge zu erstatten. Im übrigen ist der Tätigkeitsbereich des Ortsvorstehers im Gesetz nur beispielsweise aufgezählt, wie sich aus der Wendung "insbesondere" im Absatz 5 erweist. |
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