Unter der Wendung "Verfahren über die Einberufung und die Sitzungen" des Ortsausschusses sind jene Bestimmungen zu verstehen, die für einen geregelten Geschäftsgang notwendig sind, also Bestimmungen über die
Diese dem Inhalt einer Geschäftsordnung gleichkommenden Regelungen hat der Gemeinderat zu treffen. [MUSTERGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN ORTSAUSSCHUSS: >>>>>>> ] |
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