Unter der Wendung "Verfahren über die Einberufung und die Sitzungen" des Ortsausschusses sind jene Bestimmungen zu verstehen, die für einen geregelten Geschäftsgang notwendig sind, also Bestimmungen über die

  • Einberufung des Ortsausschusses
  • Vorsitzführung des Ortsvorstandes
  • Geschäftsordnung
  • Anwesenheitspflicht
  • Beschlussfähigkeit
  • Abstimmungsmodalitäten
  • Öffentlichkeit
  • Verhandlungsschrift.

Diese dem Inhalt einer Geschäftsordnung gleichkommenden Regelungen hat der Gemeinderat zu treffen.

[MUSTERGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN ORTSAUSSCHUSS: >>>>>>> ]