Die wiederverlautbarte Fassung des § 33 ergibt sich aus dem Gesetz LGBl. Nr. 67/2002. Der Initiativantrag der Landtagsabgeordneten . . . . . . . . . . auf Erlassung eines Gesetzes, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wird (Zl. 18 - 163), IA 254 (AB 347) sowie der Abänderungsantrag der Abgeordneten . . . . . . . . . . . enthalten keine Erläuterungen. |
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