Absatz 3 angefügt gem. Z 5 des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2010.
Erläuterungen zum Initiativantrag:
Zu Z 5 (§ 33 Abs. 3): Es soll sicher gestellt sein, dass der Umweltgemeinderat zumindest gehört wird, wenn ein Umweltausschuss eingerichtet ist.