„Sitzungen“ sind an gewisse Formen gebundene Zusammenkünfte von Mitgliedern des Gemeinderates zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort; hiebei ist es nicht entscheidend, ob eine Sitzung in einem der Gemeinde gehörigen Objekt oder außerhalb des Gemeindegebietes stattfindet, wenngleich dies nur in Ausnahmefällen und aus sachlich gerechtfertigten Gründen der Fall sein darf. Auf jeden Fall aber müssen die bestehenden „externen“ Räumlichkeiten den Erfordernissen entsprechen, die aus dem Gebot der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen abzuleiten sind (entsprechende Größe und Erreichbarkeit des Sitzungsraumes). |
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