Die Geschäftssprache in den Sitzungen des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes, der Ausschüsse sowie im Ge?meindeamt ist gemäß Artikel 8 B-VG und Artikel 5 L-VG die deutsche Sprache. Demgemäß muss auch die Verhandlungsschrift des Gemeinderates und der Ausschüsse in deutscher Sprache abgefasst sein. |
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