Die "Eröffnung" der Sitzung ist ein konstitutiver Akt, der nur dann rechtsgültig ist, wenn die Sitzung vorher ordnungsgemäß einberufen worden ist. Bei der Durchführung der Sitzung ist der Vorsitzende an den Tag und die Stunde der in Aussicht genommenen Sitzung, wie sie in der Einladung zur Gemeinderatssitzung aufscheint, gebunden.