Durch die GemO-Novelle 2010 wurde das Informationsrecht der Gemeinderatsmitglieder insoferne erweitert, als nunmehr Anfragen auch an Ausschussvorsitzende gestellt werden können; damit sollen auch Mitglieder jener Gemeinderatsfraktion, die nicht im Ausschuss vertreten ist - abgesehen vom Prüfungsausschuss, in dem ja jede Gemeinderatspartei vertreten ist - Kenntnis von den im Ausschuss behandelten Angelegenheiten erhalten können. S. >>>>> bezüglich der Aufnahme dieser Anfragen und der Anfragebeantwortungen in die Verhandlungsschrift. |
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