Die Wortfolge „sowie an Ausschussvorsitzende“ wurde gem. Z 8 des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2010 (unter Ersatz des vormaligen Wortes „und“ durch einen Beistrich) eingefügt.
Erläuterungen zum Initiativantrag:
Zu Z 8 (§ 40 Abs. 3):
Nachdem Sitzungen der Ausschüsse nicht öffentlich sind, soll durch diese Bestimmung den Mitgliedern des Gemeinderats die Möglichkeit eingeräumt werden, zumindest durch ein Fragerecht Kenntnis über wesentliche Dinge im Ausschuss erhalten zu können, selbst wenn seine Gemeinderatspartei nicht im Ausschuss vertreten ist.