Die Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder des Gemeinderates sind, wenn sie nicht während der gesamten Dauer der Sitzung anwesend bzw. abwesend sind, in der Weise anzuführen, dass genau ersichtlich ist, bei welchem Tagesordnungspunkt oder welchen Abschnitten der Verhandlung sie an den Beratungen und Beschlussfassungen teilgenommen haben.