Die Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung erfolgt in der Regel zu Beginn der Sitzung. Hiebei können von den Mitgliedern des Gemeinderates Einwendungen erhoben werden, über die sogleich zu beschließen ist. Die Verlesung der Verhandlungsschrift ist im Hinblick darauf entbehrlich, dass diese ohnehin drei Amtstage vor der Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt aufzuliegen hat, sodass die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Mitglieder des Gemeinderates gegeben ist. |
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