Gemeindebedienstetengesetz 1971. Durch dieses Gesetz werden die Rechtsverhältnisse sowohl der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Gemeindebeamte) als auch in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde stehenden Personen (Gemeindevertragsbedienstete) geregelt. |
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