Schwägerschaft ist das Verhältnis zwischen dem einen Ehegatten und den Verwandten des anderen Ehegatten (die Ehegatten sind miteinander nicht verwandt). Im Sinne der Z 1 sind demnach befangen:

  • in aufsteigender Linie: die Eltern, Großeltern usw. des anderen Ehegatten;
  • in absteigender Linie: Kinder, Enkelkinder usw. der Geschwister des anderen Ehegatten
  • die Geschwister des anderen Ehegatten