Das Gemeindevermögen kann unterteilt werden in Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen:

  • zum Finanzvermögen gehören alle Sachen und Rechte, die von der Gemeinde zur Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages privatwirtschaftlich genutzt werden;
  • zum Verwaltungsvermögen gehört alles, was der Gemeinde unmittelbar zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben dient.