Im Eigentumsverzeichnis ist das gesamte, wo immer befindliche bewegliche und unbewegliche Eigentum der Gemeinde, alle einen Wert darstellenden Rechte und Guthaben sowie alle Schulden und Verpflichtungen der Gemeinde, ihrer Anstalten, öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen evident zu halten und darin alle im Laufe des Haushaltsjahres vorkommenden Änderungen als Zuwachs oder Abgang im Aktiv- bzw. Passivstand bei den einzelnen Gruppen durchzuführen.