Der Dienstpostenplan enthält die Ermächtigung, bestimmte Dienstposten zu besetzen bzw. besetzt zu halten. Die Anzahl der Dienstposten im Dienstpostenplan muss im Hinblick auf die Dienstrechtsvorschriften spezialisiert festgesetzt werden, wobei auf die Merkmale Bedacht zu nehmen ist, die nach den Dienstrechtsvorschriften den Dienstposten, der besetzt werden soll, charakterisieren (VfGH Slg 5637/1967). |
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