Eine „Ausfertigung des Rechnungsabschlusses“ umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung, die Vermögens- und Schuldenrechnung (für wirtschaftliche Unternehmungen und Betriebe mit markbestimmter Tätigkeit; für die sonstigen Betriebe und betriebsähnlichen Einrichtungen sind zumindest Anlagennachweise über das bewegliche und unbewegliche Sachanlagevermögen darzustellen) sowie die Beilagen gem. § 17 VRV. |
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