Die berufliche Befugnis ergibt sich aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Wirtschaftstreuhandberufe sind der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer. Zur gesetzlich vorgeschriebenen und jede auf öffentlichem oder privatem Auftrag beruhende Prüfung der Buchführung, der Rechnungsabschlüsse, der Kostenrechnung, der Kalkulation und der kaufmännischen Gebarung von Unternehmen, mit der die Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes verbunden ist, ist nur der Wirtschaftstreuhänder befugt. |
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