Im Hinblick darauf, dass der Prüfungsausschuss ein Organ des Gemeinderates ist (Hilfsorgan), kann ihm auch der Gemeinderat Prüfungsaufträge erteilen. Der Obmann ist auch verpflichtet, diesen Anträgen dadurch zu entsprechen, dass er diese auf die Tagesordnung für den Prüfungsausschuss setzt. Für den Fall der Pflichtwidrigkeit ist allerdings keine ausdrückliche Sanktion vorgesehen. |
|||