Der Minderheitenbericht ist eine Darstellung der abweichenden Meinung der in der Minderheit gebliebenen Mitglieder des Prüfungsausschusses. Dieser Bericht ist vom Bürgermeister auf jeden Fall auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates (s. § 78 Abs. 4) zu nehmen. |
|||