Die Haushaltsordnung wurde mit Verordnung der Landesregierung vom 21. Dezember 1966, LGBl. Nr. 32 erlassen. Sie wurde den in der Zwischenzeit ergangenen Novellen der Gemeindeordnung nicht angepasst, sodass im Falle von Widersprüchen die Bestimmungen der Gemeindeordnung maßgebend sind. Im Falle von Widersprüchen der Gemeindehaushaltsordnung zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung gilt die VRV. |
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