Verordnung vom 22. Dezember 2008, LGBl. Nr. 6/2009. Die Verordnung enthält Richtlinien über die zulässigen Finanzinstrumente, die Kriterien für Veranlagungen sowie die Zielsetzungen des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente und bestimmte Parameter für die Risikobewertung. |
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