Die in den einschlägigen Gesetzen enthaltenen Genehmigungsvorbehalte sind folgende:
- Genehmigung des Flächenwidmungsplanes (§ 18 RplGes) und des Bebauungsplanes (§ 23 RplGes),
- Genehmigung von Dienstrechtsmaßnahmen gemäß § 27 Gemeindebedienstetengesetz (Erstellung und Änderung des Dienstpostenplanes; Beförderung eines Gemeindebeamten in eine höhere Dienstklasse, Zuerkennung von Nebengebühren; Bewilligung eines Urlaubes von mehr als drei Monaten; dienstrechtliche Maßnahmen, die für den Fall des Übertrittes oder der Versetzung in den Ruhestand den Anspruch auf höhere Pension bewirken, Versetzung in den Ruhestand).
- Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeinde- und Kreisärzte gemäß § 39 Abs. 3 Z. 2, 6 und 7 Gemeindesanitätsgesetz,
- nach dem Gemeindeverbandsgesetz:
- Bildung und Änderung eines Gemeindeverbandes (§ 4 Abs. 4)
- Beitritt einer Gemeinde zum Gemeindeverband oder Austritt aus dem Gemeindeverband (§ 16 Abs. 1 und 3)
- Auflösung des Gemeindeverbandes (§ 17 Abs. 2)
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