Prüfungsmaßstab ist die „Gesetzmäßigkeit“ von Beschlüssen; dieser Begriff ist - wie dies Abs. 1 ebenfalls zum Ausdruck bringt - in materiellem Sinne zu verstehen; d.h. es sind die Beschlüsse daraufhin zu überprüfen, ob sie Gesetze und Verordnungen des Landes oder Bundes verletzen, einschließlich der von der Gemeinde selbst erlassenen Rechtsnormen (ortspolizeiliche Verordnungen, sonstige Rechtsverordnungen).