Voraussetzung für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Bescheiden ist es, dass rechtskräftige Bescheide vorliegen. Ein Bescheid ist (formell) rechtskräftig , wenn

  • der Bescheid vom Gemeinderat erlassen worden ist,
  • der Bescheid vom Bürgermeister erlassen und dagegen kein Rechtsmittel erhoben oder verspätet erhoben (und daher als unzulässig zurückgewiesen) worden ist.