ERLÄUTERUNGEN

Eine vollständige Liste jener Gemeinden, denen die Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen, bzw. durch Verordnung LGBl.Nr. 5/1973 zufolge des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes weiterverliehen worden ist, findet sich (mit Zitierung der entsprechenden Nummer des Landesgesetzblattes) unter dem Begriff „Marktgemeinde“.

Durch die Bestimmung des § 97 bleiben die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gemeindeordnung am 31.12.1965 verliehenen Berechtigungen zur Bezeichnung als „Märkte“ unberührt.