VERORDNUNG, MIT DER DIE LANDES-HYPOTHEKENBANK BURGENLAND VON DER ANWENDUNG DES 2. ABSCHNITTES DES ART. 2 DES DATENSCHUTZGESETZES AUSGENOMMEN WIRD

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 19. Dezember 1979

1.1.1980
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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