FAHRVERBOT FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE UND ANHÄNGER
AUF EINER TEILSTRECKE DER B 50

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 16. Mai 2006
Anbringung der Verkehrszeichen
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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