ZUWEISUNG VON GEBIETSTEILEN
AN DIE GEMEINDEN JENNERSDORF UND
SANKT MARTIN AN DER RAAB

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 23. Oktober 1974

1.12.1974
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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