ERKLÄRUNG EINES TEILES DES NEUSIEDLERSEES ZUR SCHUTZZONE
Gesetzliche Grundlage:
§§ 17 Abs. 2 Z 1 und 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 i.d.F. des BGBl. I Nr. 32/2002

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 11. Juni 2002

Die Verordnung tritt mit der Anbringung der jeweiligen Schifffahrtszeichen in Kraft.
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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