GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE OBJEKTIVIERUNGSKOMMISSION

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 24. Mai 1989

6.6.1989
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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